1. Das empfohlene Mindestalter beträgt 10 Jahre (min. Körpergröße 1,45m). Bei Minderjährigen ist sowohl die Unterschrift als auch die Anwesenheit aller Erziehungsberechtigten erforderlich.
     
  2. Das max. Körpergewicht inkl. Kleidung beträgt 90kg in Ausnahmen, und nach Rücksprache vor dem Sprung, bis 100kg mit einem Aufpreis von 20€ welcher dann zusätzlich zu entrichten ist. Das Körpergewicht sollte in Relation zur Körpergröße (kein übermäßiges Übergewicht, normale Bewegungsfähigkeit) stehen. Weiterhin wird eine gute körperliche und geistige Gesundheit vorausgesetzt (kein Asthma, akute Bandscheibenvorfälle, Diabetes, Herzbeschwerden, o.ä.).
     
  3. Der Tandemgast ist aus Gründen seiner und der Sicherheit anderer an dem Tandemsprung Beteiligter verpflichtet, seinen Tandempiloten auf folgende Tatsachen gegebenenfalls schon bei der Schulung hinzuweisen:
  4. Alkoholgenuss oder die Einnahme von Medikamenten oder Drogen innerhalb der letzten 12 Stunden
  5. Psychische Erkrankungen, Alkoholismus, Drogensucht und ähnliches innerhalb der letzten 12 Monate
  6. Probleme bei Druckausgleich, Erkältung, Schnupfen, Erkrankungen im Nasennebenhöhlenbereich oder der Gehörgänge
  7. ernste Verletzungen innerhalb der letzten 12 Monate durch einen Unfall (z.B. Knochenbrüche, Sehnen- und Bänderverletzungen, Gehirnerschütterungen etc.)
  8. Probleme mit Schulterluxationen oder Schultergelenkluxation, Probleme des Stütz- und Bewegungsapparats
  9. ernsthafte Erkrankungen innerhalb der letzten 12 Monate (z.B. Herz-/Kreislauferkrankungen, Organerkrankungen, Epilepsie, Asthma etc.)

Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu ihrem Sprungtermin erscheinen, werden vom Sprung ausgeschlossen.

Vertrag

  1. Der Tandemfallschirmsprung besteht aus der Beförderungsleistung durch die Luftsportgruppe Burgheim e.V. und der Sprungbegleitung nebst Sprungschulung vor-, während- und nach dem Sprung durch den persönlichen Tandempiloten.
  2. Der Tandempilot wählt zunächst seinen persönlichen Tandemgast aus. Der persönliche Tandempilot ist verantwortlich für die Sprungschulung und Sprungbegleitung sowie die Sprungausrüstung des Tandemgastes; ebenso die Einhaltung der allgemeinen und örtlichen Sicherheitsbestimmungen lt. Aushang an der Anmeldung.
  3. Es kommt ein Vertrag zwischen dem Tandemgast und dem Tandempiloten als Luftfrachtführer zur Begleitung vor-, während und nach Absetzung beim Tandemsprung zustande. Der Tandemgast hat die Bedingungen zum Fallschirmtandemsprung (Aushändigung während der Schulung) zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Hinweis

Die Sprunghöhe kann Vorort auf 3500m gegen eine Gebühr von 20€ erhöht werden.

Der vereinnahmte Gesamtbetrag der Tandemsprungeinnahmen besteht aus dem Entgelt für die Leistungen der Luftsportgruppe Burgheim e.V. (Zur Verfügung stellen von Ausrüstung, Räumlichkeiten, Organisationspersonal, Flugzeug etc..) mit Beförderungsleistung und dem Entgelt des Tandempiloten für die Betreuung und Begleitung des Tandemgastes vor, beim und nach dem Fallschirmsprung.

Das auf die Einweisung, Durchführung und Begleitung entfallende Entgelt wird im Namen und im Auftrag und auf Rechnung des Tandempiloten als Leistungserbringer, vereinnahmt.

Bitte beachte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Menü